Mediation

Mediation und Recht

Durch meine berufliche Doppelrolle ist mir eine klare Auftragsklärung in Ihrem Sinne wichtig. Als Anwalt erlebe ich es in meiner täglichen Arbeit als Erfolgsrezept, dass ich mediative Elemente (suchen nach einer außergerichtlichen Lösung), Abwägung der Mittel (Telefonat, Schriftsatz, Klage), Kommunikationsversuch mit der Gegenseite in Ihrem Namen, usw. für Sie als Mandantin oder Mandant einsetze. Das ist vom Berufsrecht nicht ausgeschlossen. 

Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung.


Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.2.2007
(BVerfG 1 BvR 1351-01, Abs. Nr. 35)